„Zuckerfrei“ und „ohne Zuckerzusatz“ klingen ähnlich, beschreiben aber unterschiedliche Eigenschaften eines Lebensmittels.

Die einfachste Unterscheidung:

  • zuckerfrei beschreibt, wie wenig Zucker das fertige Lebensmittel enthält;
  • ohne Zuckerzusatz beschreibt, ob bei der Herstellung Zucker oder bestimmte zum Süßen verwendete Lebensmittel zugesetzt wurden.

Ein Produkt kann deshalb ohne Zuckerzusatz sein und trotzdem natürlich vorkommenden Zucker enthalten.

Ein zuckerfreies Produkt kann außerdem süß schmecken, wenn beispielsweise zugelassene Süßungsmittel verwendet werden.

Die genauen rechtlichen Definitionen unterscheiden sich je nach Land oder Region. Angaben auf Verpackungen müssen deshalb nach den Regeln des jeweiligen Marktes interpretiert werden.

Zuckerfrei vs. ohne Zuckerzusatz im Überblick

Angabe Welche Frage beantwortet sie?
Zuckerfrei Wie viel Zucker enthält das fertige Produkt?
Ohne Zuckerzusatz Wurde bei der Herstellung Zucker oder eine entsprechende süßende Zutat zugesetzt?

Die beiden Angaben sind deshalb nicht austauschbar.

Was bedeutet „zuckerfrei“?

In der Europäischen Union darf die Angabe „zuckerfrei“ grundsätzlich nur verwendet werden, wenn ein Produkt nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml enthält.

Zuckerfrei bedeutet daher nicht zwingend mathematisch exakt null Gramm Zucker.

Eine sehr kleine Menge kann innerhalb des gesetzlichen Grenzwerts zulässig sein.

Andere Länder können andere Definitionen und Kennzeichnungsvorschriften verwenden.

Was bedeutet „ohne Zuckerzusatz“?

„Ohne Zuckerzusatz“ bezieht sich darauf, was bei der Herstellung zugesetzt wurde.

Nach den EU-Regeln darf diese Angabe grundsätzlich verwendet werden, wenn dem Lebensmittel keine Mono- oder Disaccharide und keine anderen wegen ihrer süßenden Wirkung verwendeten Lebensmittel zugesetzt wurden.

Enthält das Lebensmittel von Natur aus Zucker, sollte zusätzlich darauf hingewiesen werden, dass es von Natur aus Zucker enthält.

Damit unterscheidet sich die Aussage deutlich von „zuckerfrei“.

Ohne Zuckerzusatz kann trotzdem Zucker enthalten

Milch enthält beispielsweise natürlicherweise Laktose.

Wird einem Milchprodukt kein Zucker zugesetzt, kann es trotzdem mehrere Gramm Zucker pro 100 g enthalten.

Ähnliches gilt für Lebensmittel mit:

  • Milch;
  • Obst;
  • Gemüse;
  • anderen Zutaten, die von Natur aus Zucker enthalten.

„Ohne Zuckerzusatz“ bedeutet deshalb nicht „0 g Zucker“.

Beispiel: Naturmilchprodukt

Angenommen, ein Naturmilchprodukt enthält:

  • 4,5 g Zucker pro 100 g;
  • keinen zugesetzten Zucker.

Der Zucker kann natürlicherweise aus der Laktose der Milch stammen.

Wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Angabe ohne Zuckerzusatz möglich sein.

Mit 4,5 g Zucker pro 100 g würde das Produkt jedoch nicht die EU-Bedingung für „zuckerfrei“ erfüllen.

Beispiel: Obstprodukt

Obst enthält natürlicherweise Zucker.

Ein Produkt aus Obst kann deshalb auch ohne zugesetzten Zucker einen deutlichen Zuckergehalt in der Nährwerttabelle aufweisen.

Angenommen, ein Obstprodukt enthält:

10 g Zucker pro 100 g

Wenn dieser Zucker natürlicherweise aus den Zutaten stammt und kein relevanter Zucker zugesetzt wurde, kann unter den geltenden Bedingungen eine Angabe ohne Zuckerzusatz möglich sein.

Zuckerfrei ist das Produkt dadurch nicht.

Bedeutet ohne Zuckerzusatz automatisch ungesüßt?

Nicht unbedingt.

Die rechtliche Behandlung einzelner Angaben unterscheidet sich zwischen Ländern.

Ein Produkt ohne zugesetzten Zucker kann trotzdem süß schmecken, weil:

  • Zutaten natürlichen Zucker enthalten;
  • die Zutaten von Natur aus süß sind;
  • zugelassene Süßungsmittel verwendet werden können.

Deshalb sind Zutatenliste und Nährwerttabelle aussagekräftiger als eine einzelne Werbeaussage auf der Vorderseite.

Können zuckerfreie Produkte Süßungsmittel enthalten?

Ja.

„Zuckerfrei“ beschreibt den Zuckergehalt nach der geltenden Definition.

Es bedeutet nicht automatisch, dass keinerlei süß schmeckende Zutaten enthalten sind.

Je nach Produkt und Rechtslage können beispielsweise verwendet werden:

  • kalorienarme oder kalorienfreie Süßstoffe;
  • Polyole beziehungsweise Zuckeralkohole;
  • andere zugelassene Süßungsmittel.

Ein süßer Geschmack bedeutet deshalb nicht automatisch einen hohen Zuckergehalt.

Zuckeralkohole sind nicht dasselbe wie Zucker

Polyole wie Erythrit, Xylit, Sorbit und Maltit werden häufig als Zuckeralkohole bezeichnet.

Sie unterscheiden sich chemisch und ernährungsphysiologisch von klassischen Zuckern.

Auch ihre Darstellung in der Nährwertkennzeichnung unterscheidet sich je nach Region.

Ein zuckerfreies Produkt mit Polyolen muss deshalb nicht kalorienfrei sein.

Zuckerfrei bedeutet nicht kalorienfrei

Weniger Zucker bedeutet nicht automatisch keine Kalorien.

Ein zuckerfreies Produkt kann weiterhin enthalten:

  • Fett;
  • Stärke;
  • Protein;
  • Polyole;
  • andere energieliefernde Zutaten.

Zuckerfreie Schokolade kann beispielsweise trotz sehr geringem Zuckergehalt energiereich sein, wenn sie viel Kakaobutter, Nüsse oder andere fettreiche Zutaten enthält.

Wenn die Energiezufuhr relevant ist, solltest du deshalb die Gesamtkalorien prüfen.

Ohne Zuckerzusatz bedeutet nicht kalorienarm

Auch ein Produkt ohne Zuckerzusatz kann viele Kalorien enthalten.

Die Energie kann beispielsweise stammen aus:

  • natürlich vorkommendem Zucker;
  • Fett;
  • Stärke;
  • Nüssen oder Samen;
  • anderen energiereichen Zutaten.

Die Angabe beschreibt den Zuckerzusatz und nicht die gesamte Energiedichte.

Was zeigt die Nährwerttabelle?

In der EU enthält die Kohlenhydratangabe normalerweise die Zeile:

„davon Zucker“

Dieser Wert umfasst Zucker, der im fertigen Produkt vorhanden ist – unabhängig davon, ob er:

  • natürlich in den Zutaten vorkam;
  • während der Herstellung zugesetzt wurde.

Aus „davon Zucker“ allein lässt sich deshalb nicht ablesen, wie viel Zucker zugesetzt wurde.

Warum die Zutatenliste wichtig ist

Um ein Produkt mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ zu verstehen, solltest du zusätzlich die Zutatenliste ansehen.

Je nach Produkt können dort beispielsweise stehen:

  • Zucker;
  • Glukosesirup;
  • Fruktose;
  • Honig;
  • Sirupe;
  • Fruchtzutaten;
  • Süßungsmittel.

Ob eine bestimmte Zutat mit einer regulierten Angabe „ohne Zuckerzusatz“ vereinbar ist, hängt von ihrer Verwendung und den geltenden Vorschriften ab.

Nicht jede Zutat mit natürlichem Zucker gilt automatisch als zugesetzter Zucker.

Natürlich vorkommender und zugesetzter Zucker

Chemisch kann dasselbe Zuckermolekül aus unterschiedlichen Quellen stammen.

Glukose und Fruktose kommen beispielsweise natürlicherweise in Obst vor und können zugleich als einzelne Zutaten zugesetzt werden.

Bei der Kennzeichnung „ohne Zuckerzusatz“ ist deshalb entscheidend, wie der Zucker in das Produkt gelangt ist.

Das ist eine andere Frage als die Menge des Gesamtzuckers.

Beispiel Europäische Union

Nach den EU-Regeln darf „zuckerfrei“ grundsätzlich verwendet werden, wenn ein Produkt höchstens:

0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml

enthält.

Für „ohne Zuckerzusatz“ dürfen grundsätzlich keine Mono- oder Disaccharide und keine anderen wegen ihrer süßenden Wirkung verwendeten Lebensmittel zugesetzt worden sein.

Bei natürlich vorkommendem Zucker sollte zusätzlich angegeben werden:

„enthält von Natur aus Zucker“

Es handelt sich um regulierte nährwertbezogene Angaben und nicht lediglich um frei definierbare Marketingbegriffe.

Wie ist es in den USA?

Die Kennzeichnung in den USA unterscheidet sich strukturell von der EU.

Auf der amerikanischen Nutrition-Facts-Tabelle werden bei vielen Produkten sowohl Total Sugars als auch Added Sugars ausgewiesen.

Dadurch können Gesamtzucker und zugesetzter Zucker direkt getrennt betrachtet werden.

Auch Angaben wie „sugar free“ oder „no added sugar“ unterliegen dort spezifischen Vorschriften.

Ein EU-Grenzwert sollte deshalb nicht automatisch auf ein US-Produkt übertragen werden.

Gesamtzucker und zugesetzter Zucker sind verschiedene Werte

Angenommen, auf einer US-Nährwerttabelle steht:

  • Total Sugars: 12 g
  • Includes 0 g Added Sugars

Das Produkt enthält dann Zucker, aber laut Kennzeichnung keinen als zugesetzt eingestuften Zucker.

Wer nur die 12 g betrachtet, könnte fälschlich annehmen, dass 12 g Zucker zugesetzt wurden.

Wer nur „0 g Added Sugars“ betrachtet, könnte fälschlich annehmen, dass das Produkt überhaupt keinen Zucker enthält.

Beides wäre falsch.

Drei vereinfachte Beispiele

Produkt Gesamtzucker Zugesetzter Zucker Einordnung
A 0,3 g/100 g 0 g Könnte je nach Rechtslage die Zuckerfrei-Bedingung erfüllen
B 6 g/100 g 0 g Enthält Zucker, möglicherweise ausschließlich natürlichen
C 12 g/100 g teilweise zugesetzt Nicht zuckerfrei und nicht automatisch ohne Zuckerzusatz

Die tatsächliche Zulässigkeit einer Angabe hängt von Rechtsraum und Rezeptur ab.

Ist ohne Zuckerzusatz automatisch gesünder?

Nein.

Die Angabe kann für bestimmte Vergleiche hilfreich sein, beschreibt aber nicht die gesamte Nährwertqualität.

Zusätzlich können relevant sein:

  • Kalorien;
  • Protein;
  • Ballaststoffe;
  • gesättigte Fettsäuren;
  • Salz;
  • Portionsgröße;
  • gesamte Zutatenzusammensetzung.

Zwei Produkte können beide „ohne Zuckerzusatz“ tragen und ernährungsphysiologisch trotzdem sehr unterschiedlich sein.

Ist zuckerfrei immer die bessere Wahl?

Nein.

Ein zuckerfreies Produkt kann sinnvoll sein, wenn jemand seine Zuckerzufuhr reduzieren möchte.

Es ist aber nicht automatisch in jeder Hinsicht besser.

Zucker kann beispielsweise ersetzt oder ergänzt werden durch:

  • Süßstoffe;
  • Polyole;
  • Stärke;
  • Fett;
  • andere Zutaten.

Deshalb sollte das gesamte Nährwertprofil verglichen werden.

Kann ein Produkt gleichzeitig zuckerfrei und ohne Zuckerzusatz sein?

Ja, grundsätzlich kann das möglich sein.

Wenn ein Produkt wenig genug Zucker enthält, um die geltende Zuckerfrei-Bedingung zu erfüllen, und gleichzeitig alle Bedingungen für „ohne Zuckerzusatz“ erfüllt, können beide Konzepte zutreffen.

Die eine Angabe garantiert jedoch nicht automatisch die andere.

Ein Lebensmittel mit natürlichem Zucker kann ohne Zuckerzusatz sein, aber deutlich zu viel Zucker enthalten, um als zuckerfrei zu gelten.

Was ist mit Fruchtsaft?

Fruchtsaft kann von Natur aus erhebliche Mengen Zucker enthalten.

Ob und wie eine Angabe ohne Zuckerzusatz verwendet werden darf, hängt von Produktkategorie und geltenden Vorschriften ab.

Ernährungsphysiologisch bleibt entscheidend:

„Ohne Zuckerzusatz“ bedeutet nicht, dass Fruchtsaft keinen Zucker enthält.

Prüfe Gesamtzucker und Portionsgröße.

Was ist mit Trockenfrüchten?

Trockenfrüchte können sehr viel natürlich vorkommenden Zucker pro 100 g enthalten, weil ein großer Teil des Wassers entfernt wurde.

Ungesüßte Trockenfrüchte können deshalb ohne zugesetzten Zucker auskommen und trotzdem einen hohen Gesamtzuckergehalt haben.

Auch hier gilt:

ohne Zuckerzusatz ≠ zuckerfrei

Was ist mit Fruchtjoghurt?

Die Süße eines Fruchtjoghurts kann aus unterschiedlichen Quellen stammen.

Je nach Rezeptur enthält er möglicherweise:

  • natürlich vorkommende Laktose;
  • Zucker aus Früchten;
  • zugesetzten Zucker;
  • Süßungsmittel.

Zwei ähnlich süß schmeckende Joghurts können deshalb unterschiedliche Angaben und Nährwerte haben.

Was ist mit Konfitüre und Fruchtaufstrichen?

Klassische Konfitüre enthält häufig zugesetzten Zucker.

Produkte ohne Zuckerzusatz können anders formuliert sein und beispielsweise Fruchtbestandteile oder zugelassene Süßungsmittel verwenden.

Natürlich vorkommender Zucker aus den Früchten bleibt dennoch vorhanden.

Der Gesamtzuckergehalt und die Kalorien können deshalb weiterhin relevant sein.

Zwei Produkte sinnvoll vergleichen

Wenn du ein zuckerfreies Produkt mit einem Produkt ohne Zuckerzusatz vergleichst:

  1. genaue Angabe identifizieren;
  2. Portionsgröße prüfen;
  3. Gesamtzucker prüfen;
  4. falls vorhanden zugesetzten Zucker prüfen;
  5. Gesamtkalorien vergleichen;
  6. Zutatenliste ansehen;
  7. weitere für dein Ziel relevante Nährwerte vergleichen.

So verhindert man, dass eine einzelne Verpackungsaussage die gesamte Bewertung bestimmt.

Beispiel: Frühstücksprodukte vergleichen

Produkt A trägt „ohne Zuckerzusatz“ und enthält pro 100 g:

  • 8 g Zucker;
  • 5 g Ballaststoffe;
  • 380 kcal.

Produkt B trägt „zuckerfrei“ und enthält:

  • 0,4 g Zucker;
  • 2 g Ballaststoffe;
  • 410 kcal.

Die Angabe „zuckerfrei“ zeigt, dass Produkt B sehr wenig Zucker enthält.

Sie sagt nicht, dass es weniger Kalorien oder mehr Ballaststoffe enthält oder automatisch die bessere Wahl ist.

Welche Eigenschaft wichtiger ist, hängt vom Vergleichsziel ab.

Wie solltest du solche Lebensmittel tracken?

Beim Ernährungstracking solltest du die tatsächlichen Nährwerte verwenden und nicht aus einer Werbeaussage einen Wert ableiten.

Trage nicht automatisch ein:

  • zuckerfrei = 0 kcal;
  • ohne Zuckerzusatz = 0 Kohlenhydrate;
  • ohne Zuckerzusatz = 0 g Gesamtzucker.

Nutze stattdessen die Angaben für Kalorien, Kohlenhydrate und Zucker für die tatsächlich verzehrte Menge.

Angaben auf der Vorderseite sind keine vollständige Nährwertanalyse

Nährwertbezogene Angaben sollen eine bestimmte Eigenschaft schnell kommunizieren.

„Zuckerfrei“ beschreibt den Zuckergehalt.

„Ohne Zuckerzusatz“ beschreibt das Fehlen bestimmter zugesetzter Zucker oder zum Süßen verwendeter Zutaten.

Keine der beiden Angaben beschreibt vollständig:

  • Energie;
  • Protein;
  • Ballaststoffe;
  • Fettqualität;
  • Salz;
  • Mikronährstoffe;
  • die gesamte Qualität der Ernährung.

Nährwerttabelle und Zutatenliste liefern den notwendigen Kontext.

Einfache Merkhilfe

Stelle zwei unterschiedliche Fragen.

Bei zuckerfrei:

Wie viel Zucker befindet sich im fertigen Produkt?

Bei ohne Zuckerzusatz:

Wurde bei der Herstellung Zucker zugesetzt?

Die Fragen hängen zusammen, sind aber nicht identisch.

Ein Lebensmittel kann natürlich vorkommenden Zucker enthalten, obwohl kein Zucker zugesetzt wurde. Ein zuckerfreies Produkt kann wiederum andere Zutaten enthalten, die Süße oder Kalorien liefern.

Erst die Kombination aus genauer Angabe, Nährwerttabelle und Zutatenliste zeigt, was tatsächlich im Produkt steckt.