Zuckerzusatz auf europäischen Joghurtetiketten richtig erkennen

Warum Zucker nicht automatisch zugesetzter Zucker ist

Naturjoghurt enthält gewöhnlich Milchzucker (Laktose), selbst wenn bei der Herstellung kein Zucker zugesetzt wurde. Ein Fruchtjoghurt kann zusätzlich Zucker, Sirup oder gesüßte Fruchtzubereitungen enthalten. Die Angabe „davon Zucker“ in der EU-Nährwerttabelle erfasst jedoch beide Arten zusammen. Sie ist keine Angabe für zugesetzten Zucker. Um ein Produkt zu beurteilen, müssen Zutatenverzeichnis, Nährwerttabelle und eventuelle Werbeaussagen gemeinsam gelesen werden.

Dieser Leitfaden betrifft abgepackte Joghurts im EU-Handel. Er erläutert die rechtlichen Begriffe, zeigt die Berechnung pro Becher und vermeidet die Verwechslung zwischen Laktose und zugesetzten Süßungsmitteln. Einen allgemeinen Vergleich gesetzlicher Zuckerangaben finden Sie unter den Unterschied zwischen zuckerfrei und ohne Zuckerzusatz. Ein Vergleich unterschiedlicher Joghurtsorten steht unter unseren Vergleich von Sojajoghurt und griechischem Joghurt.

Drei Stellen auf dem Etikett prüfen

  1. Zutatenverzeichnis: Zutaten sind normalerweise nach ihrem Gewichtsanteil bei der Herstellung geordnet. Achten Sie auf Zucker, Glukosesirup, Fruktose, Honig, gesüßte Fruchtzubereitungen oder Konzentrate, die zum Süßen eingesetzt werden. Nicht nur die wörtliche Zutat „Zucker“ ist relevant.
  2. Nährwertdeklaration: Unter „Kohlenhydrate – davon Zucker“ steht der gesamte Gehalt an Einfach- und Zweifachzuckern, meist je 100 g. Das ist keine gesonderte Menge zugesetzten Zuckers.
  3. Aussage auf der Vorderseite: „Ohne Zuckerzusatz“, „zuckerarm“ und „zuckerfrei“ bedeuten nicht dasselbe. Auch die Werbung „natürlich“, „Fitness“ oder „Protein“ ersetzt keine Nährwertangabe.

EU-Regeln: drei Aussagen, drei Bedeutungen

Aufdruck Bedingung nach EU-Recht Nicht gleichbedeutend mit
Ohne Zuckerzusatz Keine zugesetzten Einfach- oder Zweifachzucker und keine anderen zum Süßen verwendeten Lebensmittel; bei natürlich vorhandenem Zucker ist ein entsprechender Hinweis erforderlich Null Gesamtzucker oder laktosefrei
Zuckerarm Höchstens 5 g Zucker pro 100 g feste Lebensmittel; bei Flüssigkeiten höchstens 2,5 g pro 100 ml Kein zugesetzter Zucker
Zuckerfrei Höchstens 0,5 g Zucker pro 100 g beziehungsweise 100 ml Kalorienfrei oder laktosefrei
Ohne besondere Aussage Zutaten und Nährwerte direkt vergleichen Automatisch mehr oder weniger Zucker

Diese Grenzwerte stehen im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und auf der Seite der Europäischen Kommission zu nährwertbezogenen Angaben. Bei gewöhnlichem stichfestem oder cremigem Joghurt ist die Bezugsgröße 100 g, nicht 100 ml für flüssige Produkte.

Laktose, Fruchtzucker und gesüßte Zutaten

Milch enthält von Natur aus Laktose. Beim Fermentieren können sich die Mengen verändern, aber gewöhnlicher Naturjoghurt wird dadurch nicht automatisch zuckerfrei. Ungesüßte Früchte bringen eigene Zuckerarten mit. Fruchtzubereitungen können zusätzlich gesüßt sein. Die Nährwerttabelle zeigt die Summe, ohne die einzelnen Ursprünge aufzuschlüsseln.

Ein Erdbeerjoghurt hat deshalb nicht zwangsläufig zugesetzten Zucker: Entscheidend sind die tatsächlich eingesetzten Zutaten. Umgekehrt sind konzentrierte Fruchtsäfte oder andere Lebensmittel, die zur Süßung eingesetzt werden, nicht automatisch eine Ausnahme von den Regeln für „ohne Zuckerzusatz“. Lesen Sie auch den Hinweis auf von Natur aus enthaltene Zucker, falls diese im Produkt vorhanden sind.

Laktosefrei bedeutet nicht zuckerfrei. Bei der Herstellung laktosefreier Produkte kann Laktose in Glukose und Galaktose gespalten werden. Dadurch kann sich der Geschmack verändern, ohne dass Haushaltszucker zugesetzt wird. Der Wert „davon Zucker“ ist weiterhin anhand der konkreten Verpackung zu beurteilen.

Rechenbeispiel: zwei Becher mit 150 g

Die folgenden Zahlen sind erfundene Rechenbeispiele, keine gemessenen Markenprodukte oder bestätigten Ladenpreise.

Etikett Becher A: Naturjoghurt Becher B: Fruchtjoghurt
Füllmenge 150 g 150 g
Zucker pro 100 g 4,5 g 10,0 g
Gesamtzucker je Becher 6,75 g 15,0 g
Zutatenhinweis Milch, Kulturen Milch, Fruchtzubereitung, Zucker, Kulturen
Zugesetzter Zucker exakt berechenbar? Nein Nein

Die Umrechnung lautet Zucker je 100 g × Bechergewicht ÷ 100. Also 4,5 × 1,5 = 6,75 g und 10 × 1,5 = 15,0 g. Die Differenz beträgt 8,25 g Gesamtzucker, nicht nachweislich 8,25 g zugesetzten Zucker. Bei Becher B weist die Zutatenliste auf Zuckerzusatz hin, aber die verpflichtende Nährwerttabelle nennt normalerweise nicht die genaue zugesetzte Menge.

Ein 200-g-Becher mit 6 g Zucker je 100 g enthält 12 g Gesamtzucker. Vergleichen Sie zunächst auf derselben 100-g-Basis und berücksichtigen Sie erst danach die tatsächlich gegessene Menge.

Fünf Schritte im Supermarkt

  • Prüfen Sie den genauen Wortlaut einer Zuckerwerbung. „Ohne Zuckerzusatz“ ist nicht „zuckerfrei“.
  • Lesen Sie die vollständige Zutatenliste auch auf Sirup, Honig und süßende Lebensmittel.
  • Vergleichen Sie ähnliche Joghurts anhand „davon Zucker“ je 100 g.
  • Rechnen Sie den Wert auf Ihre Portions- oder Bechergröße um.
  • Berücksichtigen Sie auch Eiweiß, gesättigte Fettsäuren, Portionsgröße und Preis. Weniger Zucker ist nicht das einzige sinnvolle Kriterium.

Was die Nährwerttabelle nicht verrät

Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 verlangt die Deklaration von Kohlenhydraten und „davon Zucker“, aber keine separate verpflichtende Grammzahl für zugesetzten Zucker. Ziehen Sie deshalb nicht einfach einen angenommenen Laktosewert vom Gesamtzucker ab. Milch, Obst und Herstellungsverfahren unterscheiden sich. Bei Bedarf können Hersteller zusätzliche, nachvollziehbare Angaben bereitstellen.

Ebenso ist „zuckerfrei“ an die strenge Grenze von 0,5 g/100 g gebunden. Joghurt „ohne Zuckerzusatz“ darf durch die Milch bereits deutlich mehr natürlich vorkommenden Zucker enthalten. Eine Angabe auf der Vorderseite ersetzt niemals die vollständige Produktinformation.

Andere Joghurts richtig einordnen

Bei pflanzlichen Joghurtalternativen stammen Zucker aus den Grundzutaten oder aus zugesetzten süßenden Zutaten. Für Soja- und griechischen Joghurt spielen zudem Proteingehalt und gegebenenfalls Kalziumanreicherung eine Rolle. Eine einzige Zuckerkennzahl entscheidet nicht über die gesamte Produktqualität. Individuelle medizinische Ernährungsanforderungen sollten gesondert beurteilt werden.

Quellen