Für die Kennzeichnung allergener Zutaten gelten in der Europäischen Union besondere Regeln.
Bei den meisten vorverpackten Lebensmitteln findest du die entscheidenden Informationen im Zutatenverzeichnis.
Bestimmte Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen dort deutlich hervorgehoben werden.
Wer versteht, wie diese Kennzeichnung funktioniert, kann Lebensmittel gezielter auswählen.
Wichtig ist aber auch zu wissen, welche Informationen die Verpackung liefern muss und welche Fragen dadurch nicht vollständig beantwortet werden.
Wo stehen Allergene auf einer Lebensmittelverpackung?
Beginne mit dem Zutatenverzeichnis.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 müssen die in Anhang II genannten allergenen Stoffe oder Erzeugnisse grundsätzlich angegeben werden, wenn sie bei Herstellung oder Zubereitung verwendet wurden und im Enderzeugnis vorhanden sind.
Bei vorverpackten Lebensmitteln mit Zutatenverzeichnis muss die Bezeichnung des betreffenden Allergens durch eine besondere Gestaltung deutlich hervorgehoben werden.
Möglich sind beispielsweise:
- Fettdruck.
- Eine andere Schriftart.
- Eine andere Hintergrundfarbe.
- Eine sonstige deutlich unterscheidbare Gestaltung.
Fettdruck ist verbreitet, aber nicht die einzige erlaubte Form.
Beispiel für ein Zutatenverzeichnis
Eine erfundene Müsliriegel-Verpackung könnte so aussehen:
Zutaten: Haferflocken, WEIZENmehl, Zucker, Sonnenblumenöl, MILCHpulver, Kakao, MANDELN, Salz.
Die hervorgehobenen Bezeichnungen weisen auf relevante Allergenquellen hin.
In diesem Beispiel sind Weizen, Milch und Mandeln erkennbar.
Das bedeutet nicht, dass alle übrigen Zutaten für jede Person mit einer Lebensmittelallergie geeignet sind.
Es bedeutet zunächst, dass die betreffenden kennzeichnungspflichtigen Allergene als Zutaten kenntlich gemacht wurden.
Die 14 Allergenkategorien der EU
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 nennt 14 Kategorien von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können.
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| 1. Glutenhaltiges Getreide | Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Khorasan-Weizen und Hybridstämme |
| 2. Krebstiere | Garnelen, Krabben, Hummer |
| 3. Eier | Ei, Eipulver, relevante Eibestandteile |
| 4. Fische | Fisch und bestimmte daraus gewonnene Zutaten |
| 5. Erdnüsse | Erdnüsse und daraus gewonnene Zutaten |
| 6. Sojabohnen | Soja, Sojamehl, relevante Sojabestandteile |
| 7. Milch | Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse einschließlich Laktose |
| 8. Schalenfrüchte | Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashews, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse |
| 9. Sellerie | Knollensellerie, Staudensellerie und relevante Bestandteile |
| 10. Senf | Senfsamen und Senfbestandteile |
| 11. Sesamsamen | Sesam und relevante Sesambestandteile |
| 12. Schwefeldioxid und Sulfite | Über 10 mg/kg oder 10 mg/l, berechnet als Gesamt-SO₂ |
| 13. Lupinen | Lupinenmehl, Lupinenprotein und andere Lupinenbestandteile |
| 14. Weichtiere | Muscheln, Austern, Tintenfische, Schnecken |
Die Verordnung enthält für bestimmte daraus gewonnene Erzeugnisse ausdrücklich geregelte Ausnahmen.
Die Tabelle dient deshalb als Orientierung und ersetzt nicht den vollständigen Wortlaut von Anhang II.
Bei glutenhaltigem Getreide ist außerdem wichtig, die konkrete Getreideart zu erkennen.
Bezeichnungen wie Weizen oder Gerste sind für die Allergeninformation entscheidend.
Warum der Name der Zutat wichtig ist
Allergene können auch in Zutaten vorkommen, deren Namen nicht unmittelbar an die ursprüngliche Lebensmittelgruppe erinnern.
Beispiele:
- Molke stammt aus Milch.
- Kasein ist ein Milchprotein.
- Grieß kann aus Weizen hergestellt sein.
- Tahin besteht aus Sesamsamen.
- Marzipan enthält häufig Mandeln.
- Tofu wird normalerweise aus Sojabohnen hergestellt.
Die EU-Kennzeichnung soll dafür sorgen, dass die relevante Allergenquelle erkennbar ist.
Bei einer milchbasierten Zutat muss beispielsweise die erforderliche Information über Milch deutlich werden.
Wer Milch meiden muss, sollte sich daher nicht nur am Produktnamen orientieren.
Das vollständige Zutatenverzeichnis ist wichtiger.
Zusammengesetzte Zutaten richtig lesen
Viele Lebensmittel bestehen aus mehreren Komponenten.
Eine gefüllte Kekssorte kann beispielsweise einen Teig und eine Schokoladenfüllung enthalten.
Eine vereinfachte Zutatenliste könnte lauten:
Zutaten: Keksboden (WEIZENmehl, Zucker, EI), Schokoladenfüllung (Zucker, Kakaobutter, MILCHpulver, SOJAlecithin).
Die Allergene stehen innerhalb der jeweiligen zusammengesetzten Zutaten.
Deshalb solltest du nicht nach dem ersten fett gedruckten Wort aufhören zu lesen.
Kontrolliere auch Füllungen, Überzüge, Gewürzmischungen und Soßenbestandteile.
Muss eine separate Allergenbox vorhanden sein?
Nicht unbedingt.
Ein zusätzlicher Hinweis wie „Enthält Milch und Weizen“ kann hilfreich sein.
Er ersetzt jedoch nicht automatisch die vorgeschriebene Hervorhebung im Zutatenverzeichnis.
Bei vorverpackten Lebensmitteln mit Zutatenliste erfolgt die verpflichtende Allergeninformation grundsätzlich innerhalb dieser Liste.
Bei Lebensmitteln, für die kein Zutatenverzeichnis vorgeschrieben ist, kann die Allergeninformation unter den jeweils geltenden Voraussetzungen beispielsweise mit „Enthält ...“ angegeben werden.
Fehlt eine separate Allergenbox, ist die Verpackung deshalb nicht automatisch falsch gekennzeichnet.
Bei den meisten vorverpackten Lebensmitteln ist das Zutatenverzeichnis die wichtigste Informationsquelle.
Sind Allergene immer fett gedruckt?
Nein.
Die EU-Vorschriften verlangen eine deutliche Hervorhebung, schreiben aber nicht ausschließlich Fettdruck vor.
Auch eine andere Schriftart oder Hintergrundfarbe kann zulässig sein.
Manche Hersteller verwenden Großbuchstaben.
Andere kombinieren mehrere Gestaltungsmerkmale.
Achte daher auf alle Zutaten, die sich optisch vom übrigen Text unterscheiden.
Bei mehrsprachigen Verpackungen solltest du die Zutatenliste in einer Sprache lesen, die du sicher verstehst.
Wenn du die Angaben nicht zuverlässig entziffern kannst und eine schwere Allergie vorliegt, solltest du das Produkt nicht aufgrund einer unsicheren Vermutung auswählen.
Gelten die Regeln auch für Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe?
Die Allergenkennzeichnung betrifft nicht nur offensichtlich allergene Grundzutaten.
Die Regeln können auch für relevante allergene Stoffe gelten, die als Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe eingesetzt werden und im Enderzeugnis vorhanden sind, selbst wenn sie in veränderter Form vorliegen.
Beispielsweise kann bei einem aus Milch oder Soja gewonnenen Stoff die entsprechende Allergenquelle anzugeben sein.
Allerdings enthält Anhang II ausdrücklich bestimmte Ausnahmen.
Deshalb wäre die pauschale Aussage falsch, dass jedes jemals aus einem Allergen hergestellte Erzeugnis ausnahmslos hervorgehoben werden muss.
Entscheidend sind die konkrete Zutat und die geltenden Vorschriften.
Wie funktioniert die Kennzeichnung bei loser Ware?
Die EU-Vorgaben zur Allergeninformation gelten auch für viele nicht vorverpackte Lebensmittel.
Dazu gehören beispielsweise Speisen in Restaurants, Backwaren in Bäckereien und Lebensmittel an Bedientheken.
Die konkrete Form der Information kann jedoch durch nationale Vorschriften unterschiedlich geregelt sein.
Je nach Land und Verkaufsform können schriftliche Angaben oder andere zulässige Verfahren verwendet werden.
Eine Bäckerei kann beispielsweise eine Allergentabelle bereithalten oder die Information über geschultes Personal bereitstellen.
Dass auf einer Speisekarte keine fett gedruckten Allergene stehen, bedeutet nicht, dass die Gerichte frei von Allergenen sind.
Bei einer Lebensmittelallergie solltest du vor der Bestellung nach Zutaten und Zubereitung fragen.
Bei schweren Allergien ist außerdem das Risiko unbeabsichtigter Kontakte während der Zubereitung relevant.
Allergene als Zutaten und unbeabsichtigte Spuren
Zwei Fragen müssen getrennt betrachtet werden:
- Wird ein allergener Stoff absichtlich als Zutat verwendet?
- Könnte ein Allergen unbeabsichtigt durch gemeinsame Geräte oder Verarbeitung in das Lebensmittel gelangen?
Die verpflichtende Hervorhebung im Zutatenverzeichnis betrifft vor allem kennzeichnungspflichtige Allergene, die als Zutaten oder relevante Stoffe bei der Herstellung eingesetzt werden.
Hinweise wie „Kann Spuren von Nüssen enthalten“ beziehen sich dagegen auf eine mögliche unbeabsichtigte Anwesenheit.
Solche vorsorglichen Hinweise sind von der verpflichtenden Zutatenkennzeichnung zu unterscheiden.
Sie bedeuten nicht, dass das genannte Allergen absichtlich Bestandteil des Rezepts ist.
Umgekehrt garantiert das Fehlen eines solchen Hinweises nicht, dass ein unbeabsichtigter Kontakt grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Dieses Thema wird gesondert im Artikel What Does May Contain Mean on a Food Label? behandelt.
Bedeutet glutenfrei automatisch weizenfrei?
Nicht unbedingt.
Die Verwendung der Angabe „glutenfrei“ ist in der EU gesondert durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014 geregelt.
Lebensmittel mit dieser Angabe müssen den geltenden Grenzwert für Gluten einhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch speziell verarbeitete weizenbasierte Zutaten in glutenfreien Lebensmitteln verwendet werden.
Deshalb ist „glutenfrei“ nicht automatisch gleichbedeutend mit „für Menschen mit Weizenallergie geeignet“.
Bei Zöliakie und einer immunologisch vermittelten Weizenallergie können unterschiedliche Informationen entscheidend sein.
Wenn Weizen selbst gemieden werden muss, solltest du das Zutatenverzeichnis prüfen und dich nicht allein auf den Hinweis „glutenfrei“ verlassen.
Bedeutet laktosefrei automatisch milchfrei?
Nein.
Laktose ist der natürliche Milchzucker.
Bei einer Milchallergie reagiert das Immunsystem dagegen auf bestimmte Milchproteine.
Ein laktosefreies Milchprodukt kann weiterhin Milchproteine enthalten.
Daher ist ein als laktosefrei gekennzeichnetes Produkt nicht automatisch für Menschen mit Milchallergie geeignet.
Prüfe die Kennzeichnung von Milch als Allergen und berücksichtige die medizinisch festgestellte Ursache der Beschwerden.
Lebensmittelverpackungen in fünf Schritten prüfen
1. Genau bestimmen, was gemieden werden muss
Kläre, ob die Einschränkung Milch, Laktose, Weizen, Gluten, Erdnüsse, bestimmte Schalenfrüchte oder einen anderen Stoff betrifft.
Diese Begriffe sind nicht beliebig austauschbar.
2. Das vollständige Zutatenverzeichnis suchen
Verlasse dich nicht nur auf den Produktnamen oder Werbeaussagen auf der Vorderseite.
3. Alle hervorgehobenen Zutaten kontrollieren
Achte auf Fettdruck, Großbuchstaben und andere deutlich unterscheidbare Gestaltungen.
4. Auch die übrigen Zutaten lesen
Kontrolliere zusammengesetzte Zutaten, Füllungen, Überzüge, Gewürzmischungen und relevante abgeleitete Stoffe.
5. Zusätzliche Sicherheitshinweise berücksichtigen
Prüfe vorsorgliche Allergenhinweise, Zubereitungshinweise und gegebenenfalls Informationen über unbeabsichtigten Kontakt.
Wenn eine wichtige Angabe unklar bleibt und eine medizinisch relevante Allergie besteht, kontaktiere den Hersteller oder wähle ein besser gekennzeichnetes Produkt.
Warum die Zutatenliste bei jedem Kauf geprüft werden sollte
Hersteller können Rezepturen ändern.
Ein bekanntes Produkt kann neue Zutaten enthalten oder von einem anderen Lieferanten stammen.
Auch Herstellungsverfahren können sich verändern.
Nicht jede Änderung ist an der Vorderseite der Verpackung sofort erkennbar.
Deshalb ist es sinnvoll, die aktuelle Zutatenliste bei jedem Kauf zu kontrollieren, insbesondere bei schweren Allergien.
Ein altes Produktfoto oder ein früher gespeicherter Ernährungstagebucheintrag ist kein zuverlässiger Ersatz.
Was können Barcode-Scanner und Ernährungsapps leisten?
Apps können helfen, Produktinformationen zu organisieren und Lebensmittel zu erfassen.
Für die Beurteilung der Allergensicherheit sollten sie jedoch nicht die aktuelle Originalverpackung ersetzen.
Eine Datenbank kann enthalten:
- Veraltete Zutatenlisten.
- Angaben für ein anderes Verkaufsland.
- Informationen zu einer früheren Rezeptur.
- Fehlende Spurenhinweise.
- Unvollständige Angaben zu Verarbeitung und Zubereitung.
Beim Ernährungstracking können solche Fehler die Nährwertberechnung beeinflussen.
Bei einer Lebensmittelallergie können die Folgen schwerwiegender sein.
Orientiere dich in erster Linie an der aktuellen Verpackung und frage beim Hersteller nach, wenn eine wichtige Information unklar ist.
